Gehorsamkurs

Die Jagdhundeausbildung bezweckt die Förderung der Ausbildung und Festigung von Jagdhunden in der Prüfungs- und Jagdpraxis, sowie die Verwendung von Jagdhunden als Begleithunde. Im weiteren soll sie das Erscheinungsbild der Jägerschaft in der Öffentlichkeit positiv fördern.

Eine bestandene Gehorsamprüfung ist für sämtliche Jagdhunde Voraussetzung für die Teilnahme an weiteren Jagdhundeprüfungen des BEJV.

Die Hundeführer müssen Inhaber eines Jagdfähigkeitsausweises sein oder als Jungjäger in Ausbildung stehen.

Der Gehorsamkurs resp. die Prüfung verlangt vom Hund sowie von seinem Führer einiges. Sicher kann man immer diskutieren ob etwas nötig ist, oder nicht. Fakt ist, dass jeder Hund einschliesslich auch jagende Rassen (Bracken, Laufhunde) einen gewissen Gehorsam haben müssen. Reine Zwingerhaltung ist schon lange out und auch verboten, daher ist es wichtig dass der Hunde einen gewissen Gehorsam hat. Das macht das Leben für beide einfacher!

Tierschutzverordnung, Art. 71
Bewegung

1 Hunde müssen täglich im Freien und entsprechend ihrem Bedürfnis ausgeführt werden. Soweit möglich sollen sie sich dabei auch unangeleint bewegen können.

2 Können sie nicht ausgeführt werden, so müssen sie täglich Auslauf haben. Der Aufenthalt im Zwinger oder an der Laufkette gilt nicht als Auslauf.

3 Angebunden gehaltene Hunde müssen sich während des Tages mindestens fünf Stunden frei bewegen können. In der übrigen Zeit müssen sie sich in einem Bereich von mindestens 20 m2 an einer Laufkette bewegen können. Sie dürfen nicht mit einem Zughalsband angebunden werden.

Jeder Jäger bildet beim Gehorsam seinen Hund mindestens in folgenden Fächern aus:
– Leinenführigkeit
– Ablegen
– Schussruhe
– Appel

Wir bieten lediglich den entsprechenden Support bei Fragen oder Unklarheiten!

Weitere Informationen findest Du in der Prüfungsordnung des BEJV (externer Website-Link).